Schöffenwahl

Wahl der Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Arnsberg und für die -gemeinsamen- Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Arnsberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Für die am 01. Januar 2024 beginnende Wahlzeit der Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Arnsberg sowie für die -gemeinsamen- Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Arnsberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 hat die Stadt Brilon eine Vorschlagliste aufzustellen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen. Für das Schöffengericht in Brilon werden insgesamt 10 Haupt- und 6 Ersatzschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen kommunikations- und dialogfähig sowie bereit sein, Zeit zu investieren und brauchen Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch ein Urteil. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet und sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit wahren.

Sie können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben, wenn Sie Interesse an diesem Amt haben und

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • zum Stichtag 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind
  • Ihren Hauptwohnsitz in Brilon haben
  • gesundheitliche Belange nicht gegen die Ausübung sprechen
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • und nicht in Vermögensverfall geraten sind.

Diese und weitere zu erfüllende Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 31 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). § 32 GVG geht unter anderem auf Vorstrafen und Ermittlungsverfahren, § 34 GVG auf bestimmte Berufsgruppen ein.

Alle derzeitigen Schöffen können sich einer Wiederwahl stellen, sind aber auch zur Ablehnung des Ehrenamts berechtigt (§ 35 GVG).

Sofern Sie die zuvor genannten Kriterien erfüllen, sieht die Stadt Brilon Ihrer Bewerbung gerne entgegen. Eine Zusicherung der Wahl ist damit nicht verbunden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind. Mindestens die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber bleibt deshalb unberücksichtigt.

In die Vorschlagliste der Schöffen für die Strafkammer sind folgende Informationen aufzunehmen und daher bei mir einzureichen:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Wohnanschrift
  • Beruf / derzeit ausgeübter Beruf

Es empfiehlt sich, das bereitgestellte Formular auszufüllen, auf dem Sie Ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklären und die notwendigen Daten mitteilen. Das Formular kann über die Internetseite der Stadt Brilon (www.brilon.de  -> Rathaus & Politik -> Dienstleistungen -> Schöffenwahl) abgerufen oder bei der Ansprechpartnerin Frau Funke, Am Markt 1, 59929 Brilon, Tel.: 02961 / 794-139; b.funke@brilon.de, im Rathaus angefordert werden.

Bewerbungen müssen bis spätestens 30.04.2023 eingegangen sein. Fragen zum Schöffenamt können ebenfalls bei Frau Funke unter den vorg. Kontaktdaten gestellt werden. Die Öffnungszeiten der Verwaltung können der Internetseite (Rathaus & Politik) entnommen werden; Terminabsprachen sind möglich.

Ausführliche Informationen, insbesondere auch für Bewerberinnen und Bewerber sowie Arbeitsgeberinnen und Arbeitgeber, bietet die Internetseite www.schoeffenwahl.de.


Autor: Stadt Brilon

Öffentlichkeitsarbeit Stadt Brilon