Die Stadt Marsberg informiert:

Hinweise zur Hundesteuer in der Stadt Marsberg

Die Stadt Marsberg erinnert alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, dass die Hundesteuer für das Jahr 2023 am 01.07. fällig wird.

Sofern der Stadt Marsberg ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten auf die pünktliche Zahlung der Hundesteuer achten. Bei fristgerechter Zahlung vermeiden Sie eine mit zusätzlichen Kosten verbundene Mahnung.

Aufgrund einer immer noch hohen Dunkelziffer von nicht angemeldeten Hunden hat sich die Stadt Marsberg zudem entschlossen, in der zweiten Jahreshälfte eine Hundebestandsaufnahme durch eine externe Firma im gesamten Stadtgebiet durchführen zu lassen. Im Rahmen dieser Hundebestandsaufnahme wird jeder Haushalt von einem Mitarbeiter der externen Firma aufgesucht und zur Hundehaltung befragt. Weitere Informationen hierzu werden durch die Stadt Marsberg zeitnah vor dem Beginn der Hundebestandsaufnahme in 2023 veröffentlicht.

In diesem Zuge weist die Stadt Marsberg nochmals darauf hin, dass alle Hundehalter verpflichtet sind, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden. Die Nichtanmeldung oder aber verspätete Anmeldung zur Hundesteuer ist kein Kavaliersdelikt, sondern vielmehr eine Form der Steuerhinterziehung. Eine Nichtanmeldung oder aber verspätete Anmeldung kann daher mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Im Jahre 2022 wurden aus diesem Grund bereits Bußgelder von über 1.000 Euro festgesetzt und eingenommen.

Die An- und Abmeldeformulare für die Hundesteuer finden Sie im Download-Bereich auf der Internetseite www.marsberg.de.

 

Bei Rückfragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadt Marsberg. Dieses erreichen Sie telefonisch unter den Telefonnummern 02992/602-229 und 02992/602-209 oder per E-Mail unter steueramt@marsberg.de .

,